AGBLiefer- und Zahlungsbedingungen§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Sprache 1. Nachstehende Liefer- u. Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der ZEITRAUM Möbel und Einrichtungen GmbH mit dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. 2. Der Inhalt der Auftragsbestätigung sowie der Liefer- und Zahlungsbedingungen ist allein maßgeblich. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch im Handelsregister eingetragene, zur Vertretung befugte Personen schriftlich bestätigt wurden.§ 2 Angebot und Vertragsschluss 1. Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar. Nach Bestätigung sind die den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als nachträglich sich keine bauseitigen Änderungen ergeben oder Konstruktionsänderungen erfolgen. ZEITRAUM behält sich vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Handelsübliche für den Käufer zumutbare Farb- und Maßabweichungen bei Holzoberflächen, Textilien und Leder sowie Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten. 2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. ZEITRAUM ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang dieses Angebots anzunehmen. 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde ist daher bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung nur drei Wochen gebunden.§ 3 Preise Die Preise bestimmen sich nach der jeweils aktuellen Verkaufspreisliste. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht.§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.§ 5 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises der gelieferten Ware sowie aller übrigen Waren derselben Bestellung vor. 2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an ZEITRAUM ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ZEITRAUM nimmt die Abtretung an. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zwangsvollstreckung hat uns der Kunde sofort zu benachrichtigen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. 3. Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Erfüllung die Ware pfleglich zu behandeln. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und Ziffer 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.§ 6 Gefahrübergang Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an den Käufer über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug gleich.§ 7 Gewährleistung 1. Ist der Käufer Unternehmer leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grds. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. 2. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr.§ 8 Haftungsbeschränkungen 1. Unsere Haftung sowie diejenige von Organen, Mitarbeitern, Beauftragten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch nur auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung, für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Schäden wegen arglistig verschwiegener Mängel.§ 9 Schadenersatz Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt Erfüllung durch eine Schadenpauschale in Höhe von 20 % des Auftragswerts zu verlangen, außer der Besteller kann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird davon nicht berührt.§ 10 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Wolfratshausen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll gegenüber Kaufleuten im Sinne von Ziffer 2 durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Übrigen wird die unwirksame Regelung durch Gesetzesrecht ersetzt. Das gleiche gilt, sollte der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweisen. Stand: Oktober 2014